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Urheberrecht

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Streitschlichtung

Verbraucherschlichtungsstelle:

Universalschlichtungsstelle des Bundes
des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
www.verbraucher-schlichter.de

Wir erklären jedoch hiermit, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.

Verbraucherschlichtungsstellen Banken und Finanzen:

BaFin-Schlichtungsstelle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ref. ZR 3
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228 / 41080
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bafin.de

Die Schlichtungsstelle der BaFin ist zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und Bankgeschäfte sowie Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetz (KWG), sofern nicht eine anerkannte private Schlichtungsstelle zuständig ist.
Eine Liste weiterer privater Schlichtungsstellen im Bereich des Bankwesens finden Sie auf der Internetseite der BaFin-Schlichtungsstelle.

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, BVR

Schellingstrasse 4
10785 Berlin
Telefax: 030 / 20211908
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle

Der Ombudsmann ist ein unabhängiger Streitschlichter. Er versucht, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und Bank zu vermitteln. Der Ombudsmann kann nur dann tätig werden, wenn Sie sich über ein Institut beschweren möchten, welches am Schlichtungsverfahren des BVR teilnimmt.

Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB

Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Telefon: 030 / 81 922 95
E-Mail: [email protected]
Internet: www.voeb.de/de/verband/ombudsmann

Alle Privatkunden der am Schlichtungsverfahren des VÖB angeschlossenen Banken können ihre Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Bank durch einen unabhängigen Ombudsmann kostenlos klären lassen. Selbstständigen und Gewerbetreibenden steht das Verfahren bei Streitigkeiten offen, die Zahlungsdienste oder das E-Geld-Geschäft betreffen.

Ombudsstelle für Investmentfonds

Unter den Linden 42
10117 Berlin
Telefon: 030 / 64490460
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Bei Verbraucherbeschwerden über Fonds und Finanzdienstleistungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch kommt eine außergerichtliche Streitbeilegung in Betracht. Die Gesellschaft muss Mitglied der Ombudsstelle sein.

Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.

Postfach 64 02 22
10048 Berlin
Telefon: 030 / 25761690
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ombudsstelle.com

Die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen (ehemals Ombudsstelle Geschlossene Fonds) ist seit März 2008 die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden von Anlegern im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds.

Ombudsmann der Privaten Banken

Postfach 040307
10062 Berlin
Telefon: 030 / 16633166
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bankenombudsmann.de

Jeder Privatkunde kann sich zur Klärung einer Meinungsverschiedenheit mit seiner Bank an den Ombudsmann wenden. Geht es um eine Streitigkeit, die in den Anwendungsbereich der Vorschriften über Zahlungsdienste (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches) fällt, steht der Ombudsmann auch Unternehmen und Selbstständigen zur Verfügung.

Verband der Privaten Bausparkassen e. V.

Schlichtungsstelle Bausparen
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
Telefon: 030 / 590091500 und 030 / 590091550
Telefax: 030 / 590091501
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de

Das Schlichtungsverfahren der privaten Bausparkassen dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten  zwischen privaten Bausparkassen und Verbrauchern. Das Verfahren kann also nur eingreifen, wenn eine Streitigkeit über einen bestimmten Sachverhalt zwischen einer privaten Bausparkasse und Ihnen als Privatkunden besteht.

Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank

Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt
Telefon: 069 / 2388 1907
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bundesbank.de/schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank ist eine behördliche Verbraucher­schlichtungsstelle. Ihr sachlicher Zuständigkeitsbereich ist gesetzlich festgelegt. Sie ist zudem nur zuständig, wenn es für die Streitigkeit keine anerkannte private Verbraucher­schlichtungsstelle gibt.

Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V.

Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Telefon: 030 / 20 225 15 10
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dsgv.de/schlichtungsstelle

Das Schlichtungsverfahren kann zur außergerichtlichen Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe und Kunden sowie Nicht-Kunden durchgeführt werden. Das Verfahren gilt für die Institute der Sparkassen- Finanzgruppe, die dem Schlichtungsverfahren des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands angeschlossen sind.

VuV – Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. VuV-Ombudsstelle

Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 66055010
Telefax: 069 / 66055019
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vuv-ombudsstelle.de

Die Schlichtungsstelle schlichtet Streitigkeiten im Sinne des § 14 Abs.1 Satz 1 UklaG zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV auf Antrag des Verbrauchers. Dies sind in erster Linie Streitigkeiten über die von den Mitgliedern des VuV angebotenen Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes (u.a. Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung, Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung).

Immobilien

Ombudsstelle Immobilien des IVD/VPB – Grunderwerb und Verwaltung
Littenstraße 10
10179 Berlin
Fax: 030 / 27 57 26 78
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ombudsmann-immobilien.net

Kommt es zu einer Konfliktsituation zwischen einem Verbraucher und einem IVD-Mitgliedsunternehmen, kann der Verbraucher sich an den Ombudsmann Immobilien wenden.